Das alte Sprichwort war selten aktueller als in diesem Jahr. Aber von wegen Wonnemonat! Ab dem 25. Mai 2018 gilt die EU-DSGVO, sprich die neue Datenschutz-Grundverordnung der EU. Vor allem im Online-Marketing gibt es für die Unternehmen zahlreiche Regelungen zu beachten, falls man nicht abgemahnt oder im schlimmsten Fall mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 4 Prozent der Jahresumsätze(!) belegt werden möchte. Wir bleiben deshalb am Ball, z. B. gestern beim Vortrag des Marketingclubs Bremen zum Thema. So blühen unseren Kunden auch ab Mai keine bösen Überraschungen.